Hohe Förderung für Betriebe: Kurzarbeit und Weiterbildung PDF Drucken E-Mail

Mit dem von der Bundesregierung verabschiedeten "Konjunturpaket II" wurde eine Reihe von Maßnahmen zur Beschäftigungssicherung beschlossen, die insbesondere Klein- und Mittelbetriebe helfen sollen. Ein wichtiges Instrument ist die Kurzarbeit.

Kurzarbeit ermöglicht den Unternehmen, Entlassungen zu vermeiden. Die Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes wurde auf 18 Monate verlängert. Betriebe können ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Hilfe des Kurzarbeitergeldes weiterbeschäftigen. Wenn die Konjunktur wieder anzieht und die Nachfrage nach Fachkräften steigt, können sie sofort auf ihre erfahrene und eingespielte Belegschaft zurückgreifen. Kurzarbeit ist für alle Betriebe mit mindestens einem Angestellten möglich, die Antragstellung wurde erheblich vereinfacht. Die Sozialversicherungsbeiträge werden zu 50 Prozent erstattet. Die Beschäftigten erhalten 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns als Kurzarbeitergeld oder 67 Prozent , wenn eine Kind in ihrem Haushalt lebt.

Wird die Zeit der Kurzarbeit für die Weiterbildung genutzt, so erhöhen sich die Förderungen nochmals kräftig: Die Sozialversicherungsbeiträge werden zu 100 Prozent erstattet, die Weiterbildungskosten bis zu maximal 80 Prozent.

Das bisher auf bestimmte Zielgruppe (Ungelernte, ältere Beschäftigte über 45 Jahren) ausgelegte Programm zur Förderung der betrieblichen Weiterbildung "WeGEBAU" wurde nun für alle Beschäftigte von Betrieben geöffnet. Es ermöglicht somit die finanzielle Förderung der Weiterbildung beschäftigter Mitarbeiter, wenn die Qualifizierung schon länger zurück liegt. Auskünfte dazu erteilen die Bundesagentur für Arbeit oder die betriebswirtschaftlichen Berater der Handwerkskammer.